RS OGH 1979/12/6 7Ob57/79

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Veröffentlicht am 06.12.1979
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Rechtssatz

Die in § 39 VersVG behandelten Rechtsfolgen der Nichtzahlung einer Folgeprämie hängen sämtlich von der qualifizierten Mahnung ab. Es ist daher unerheblich, ob sich der Versicherungsnehmer seiner Prämienschuld bewußt war, falls die Einmahnung nicht § 39 VersVG entsprochen hat.Die in Paragraph 39, VersVG behandelten Rechtsfolgen der Nichtzahlung einer Folgeprämie hängen sämtlich von der qualifizierten Mahnung ab. Es ist daher unerheblich, ob sich der Versicherungsnehmer seiner Prämienschuld bewußt war, falls die Einmahnung nicht Paragraph 39, VersVG entsprochen hat.

Entscheidungstexte

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    Entscheidungstext OGH 06.12.1979 7 Ob 57/79
    Veröff: VersR 1980,882

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0080667

Dokumentnummer

JJR_19791206_OGH0002_0070OB00057_7900000_004
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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