Norm
ABGB §880a ARechtssatz
Die Zusage der Gewähr für Lastenfreiheit der verkauften Liegenschaft ist schon wegen ihrer mangelnden Selbständigkeit - die Vereinbarung tritt nicht neben das Veräußerungsgeschäft (vgl Koziol - Welser, Grundriß 5. Auflage, 221) - kein Garantievertrag im Sinne § 880 a ABGB, sondern die Zusage einer bestimmten Eigenschaft.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0017006Dokumentnummer
JJR_19791211_OGH0002_0040OB00572_7900000_001