RS OGH 1994/9/21 3Ob136/79, 3Ob12/84, 3Ob162/94

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.12.1979
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Norm

EO §222 Abs4 a
EO §222 Abs4 c
  1. EO § 222 heute
  2. EO § 222 gültig ab 27.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 147/2021
  3. EO § 222 gültig von 01.07.2021 bis 26.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021
  4. EO § 222 gültig von 01.10.2000 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 59/2000
  5. EO § 222 gültig von 01.07.1992 bis 30.09.2000 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 150/1992
  1. EO § 222 heute
  2. EO § 222 gültig ab 27.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 147/2021
  3. EO § 222 gültig von 01.07.2021 bis 26.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021
  4. EO § 222 gültig von 01.10.2000 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 59/2000
  5. EO § 222 gültig von 01.07.1992 bis 30.09.2000 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 150/1992

Rechtssatz

An den Antrag auf Einräumung einer Ersatzhypothek sind keine besonders strengen Inhaltserfordernisse zu stellen. Es genügt, wenn der Ersatzberechtigte ohne Nennung bestimmter Ziffern die Einräumung von Ersatzhypotheken für seinen Ersatzanspruch nach § 222 Abs 4 EO begehrt. Ist die Behebung allfälliger Zweifel der Erklärung bei der Verteilungstagsatzung nicht möglich, wird bei mehreren für die Einverleibung eines Ersatzpfandrechtes in Betracht kommenden nicht versteigerten Liegenschaften der Ersatzanspruch auf diese im Verhältnis des § 222 EO aufzuteilen sein.An den Antrag auf Einräumung einer Ersatzhypothek sind keine besonders strengen Inhaltserfordernisse zu stellen. Es genügt, wenn der Ersatzberechtigte ohne Nennung bestimmter Ziffern die Einräumung von Ersatzhypotheken für seinen Ersatzanspruch nach Paragraph 222, Absatz 4, EO begehrt. Ist die Behebung allfälliger Zweifel der Erklärung bei der Verteilungstagsatzung nicht möglich, wird bei mehreren für die Einverleibung eines Ersatzpfandrechtes in Betracht kommenden nicht versteigerten Liegenschaften der Ersatzanspruch auf diese im Verhältnis des Paragraph 222, EO aufzuteilen sein.

Entscheidungstexte

  • RS0003462">3 Ob 136/79
    Entscheidungstext OGH 12.12.1979 3 Ob 136/79
    Veröff: EvBl 1980/103 S 325 = SZ 52/181
  • RS0003462">3 Ob 12/84
    Entscheidungstext OGH 15.02.1984 3 Ob 12/84
    nur: An den Antrag auf Einräumung einer Ersatzhypothek sind keine besonders strengen Inhaltserfordernisse zu stellen. Es genügt, wenn der Ersatzberechtigte ohne Nennung bestimmter Ziffern die Einräumung von Ersatzhypotheken für seinen Ersatzanspruch nach § 222 Abs 4 EO begehrt. (T1)
  • RS0003462">3 Ob 162/94
    Entscheidungstext OGH 21.09.1994 3 Ob 162/94
    nur: Wird bei mehreren für die Einverleibung eines Ersatzpfandrechtes in Betracht kommenden nicht versteigerten Liegenschaften der Ersatzanspruch auf diese im Verhältnis des § 222 EO aufzuteilen sein. (T2)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0003462

Dokumentnummer

JJR_19791212_OGH0002_0030OB00136_7900000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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