Norm
PornG §1 DRechtssatz
Keine geringe Schuld, wenn pornographische Druckwerke in einem Geschäft feilgeboten werden, das nicht als Sexladen gekennzeichnet ist und wegen der dort sonst angebotenen Trivialliteratur (Kindermagazine) auch von Jugendlichen frequentiert wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0088311Dokumentnummer
JJR_19791213_OGH0002_0120OS00124_7900000_002