RS OGH 1979/12/19 3Ob615/79, 2Ob139/18g, 7Ob157/19t, 1Ob227/20v

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.12.1979
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Norm

ZPO §226 IIIA
ZPO §503 E2a

Rechtssatz

Die mangelnde Schlüssigkeit des Klagsvorbringens ist bei erhobener Rechtsrüge im Rahmen der gebotenen allseitigen rechtlichen Prüfung des Sachverhaltes wahrzunehmen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0037854

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

23.02.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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