RS OGH 1979/12/19 6Ob652/79

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.12.1979
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Norm

ABGB §884

Rechtssatz

Im allgemeinen muß bei Bestellungen die ein Agent von Kunden einholt, die er selbst aufsucht, ein strengerer Maßstab hinsichtlich der Wirksamkeit von Ausschlußklauseln angelegt werden und kann der Vertretene darauf vertrauen, daß keine mündlichen Nebenabreden mit dem Vertreter getroffen wurden.

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 652/79
    Entscheidungstext OGH 19.12.1979 6 Ob 652/79
    Veröff: JBl 1981,317

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0017256

Dokumentnummer

JJR_19791219_OGH0002_0060OB00652_7900000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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