RS OGH 1980/1/8 5Ob710/79

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Veröffentlicht am 08.01.1980
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Norm

ABGB §1396
ABGB §1442

Rechtssatz

Die gesetzliche Regelung über die dem Zessus zustehenden Einwendungen ist unanwendbar, wenn der Zessus den Zessionar bereits geleistet hat; der Zessus erhält durch sie nur eine Einrede, nicht aber eine selbständige Forderung.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0032820

Dokumentnummer

JJR_19800108_OGH0002_0050OB00710_7900000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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