RS OGH 1980/1/9 1Ob782/79

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 09.01.1980
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Norm

ABGB §933 II
ABGB §1096 D
ABGB §1109

Rechtssatz

Wenn der Käufer einer Liegenschaft diese sogleich wieder an den Verkäufer verpachtet, beginnt die Gewährleistungsfrist mit dem Tag der vereinbarten Übergabe vom Verkäufer an den Käufer und nicht etwa erst mit der Rückstellung der Liegenschaft nach Beendigung des Pachtverhältnisses zu laufen, zumal der Bestandgeber das Bestandobjekt im Interesse seiner Erhaltung betreten kann.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 782/79
    Entscheidungstext OGH 09.01.1980 1 Ob 782/79

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0018998

Dokumentnummer

JJR_19800109_OGH0002_0010OB00782_7900000_004
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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