RS OGH 1980/1/15 5Ob40/79, 5Ob87/18g, 5Ob209/18y

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Veröffentlicht am 15.01.1980
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Norm

LiegTeilG §3
LiegTeilG §25

Rechtssatz

Derselbe grundbücherliche Rang, der dem Dienstbarkeitsberechtigten bisher hinsichtlich einer Liegenschaft zukam, bleibt nach unter Mitübertragung der Dienstbarkeit erfolgter Abschreibung des dienenden Grundstückes von der Liegenschaft und Zuschreibung zu einer anderen Liegenschaft auch hinsichtlich letzterer Liegenschaft aufrecht.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0066235

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

30.04.2019
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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