RS OGH 1980/1/16 6Ob17/79, 6Ob330/98t, 6Ob149/10w, 6Ob172/11d, 3Ob111/19y

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.01.1980
beobachten
merken

Norm

ALöschG §2 Abs2
AußStrG §9 J3

Rechtssatz

Dem Geschäftsführer der GmbH kommt die Rechtsmittellegitimation hinsichtlich aller im Amtslöschungsverfahren ergangenen Beschlüsse zu.

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 17/79
    Entscheidungstext OGH 16.01.1980 6 Ob 17/79
  • 6 Ob 330/98t
    Entscheidungstext OGH 20.05.1999 6 Ob 330/98t
    Vgl auch; Beisatz: Im Verfahren bis zur Beendigung der Liquidation nach § 2 Abs 3 ALöschG, in dem auch die Frage der Zulässigkeit eines Fortsetzungsbeschlusses zu klären ist, wird die Gesellschaft durch den von ihr mit dem Fortsetzungsbeschluß installierten Geschäftsführer vertreten. (T1); Beisatz: Mit der Löschung der Gesellschaft im Firmenbuch ist konstitutiv der Wegfall der organschaftlichen Vertretung der bisherigen Geschäftsführer oder Liquidatoren. (T2)
  • 6 Ob 149/10w
    Entscheidungstext OGH 01.09.2010 6 Ob 149/10w
    Auch; Beis wie T2
  • 6 Ob 172/11d
    Entscheidungstext OGH 14.09.2011 6 Ob 172/11d
    Vgl auch
  • 3 Ob 111/19y
    Entscheidungstext OGH 04.11.2019 3 Ob 111/19y
    Beisatz: Die Löschung einer Gesellschaft nach § 40 FBG führt mit konstitutiver Wirkung auch zum Wegfall der organschaftlichen Vertretung der bisherigen Geschäftsführer oder Liquidatoren, selbst wenn die Gesellschaft noch fortbesteht, weil etwa noch Aktivvermögen vorhanden ist. (T3)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0006937

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

21.01.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten