RS OGH 2015/9/17 1Ob788/79, 1Ob178/15f

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.01.1980
beobachten
merken

Norm

ABGB §1016
JN §104 A
JN §104 C
JN §104 H
  1. JN § 104 heute
  2. JN § 104 gültig ab 01.01.1998 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 140/1997
  3. JN § 104 gültig von 01.08.1989 bis 31.12.1997 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 343/1989
  1. JN § 104 heute
  2. JN § 104 gültig ab 01.01.1998 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 140/1997
  3. JN § 104 gültig von 01.08.1989 bis 31.12.1997 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 343/1989
  1. JN § 104 heute
  2. JN § 104 gültig ab 01.01.1998 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 140/1997
  3. JN § 104 gültig von 01.08.1989 bis 31.12.1997 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 343/1989

Rechtssatz

Wurde eine Zuständigkeitsvereinbarung ohne Vollmacht des Klägers getroffen, liegt eine Genehmigung dieses Vorgehens allein schon darin, dass sich der Kläger bei Vorlage der Urkunde selbst auf das Handeln in seinem Namen beruft. Dass auch ein Handeln ohne Vollmacht im verfahrensrechtlichen Bereich nachträglich genehmigt werden kann, ergibt sich, wenn Zuständigkeitsvereinbarungen nicht ohnehin wie privatrechtliche Verträge zu beurteilen sind, aus den §§ 37, 38 ZPO, aber auch aus § 477 Abs 1 Z 5 ZPO.Wurde eine Zuständigkeitsvereinbarung ohne Vollmacht des Klägers getroffen, liegt eine Genehmigung dieses Vorgehens allein schon darin, dass sich der Kläger bei Vorlage der Urkunde selbst auf das Handeln in seinem Namen beruft. Dass auch ein Handeln ohne Vollmacht im verfahrensrechtlichen Bereich nachträglich genehmigt werden kann, ergibt sich, wenn Zuständigkeitsvereinbarungen nicht ohnehin wie privatrechtliche Verträge zu beurteilen sind, aus den Paragraphen 37, 38, ZPO, aber auch aus Paragraph 477, Absatz eins, Ziffer 5, ZPO.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0019740

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

23.01.2019
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten