Norm
VersVG §12 Abs3Rechtssatz
"Erhoben" wird ein Anspruch auch konkludent, regelmäßig durch Erstattung der - nicht notwendig vollständigen - Schadensanzeige. In der Meldung eines Verkehrsunfalles durch den Versicherungsnehmer, in der der mitversicherte Fahrer als berechtigter Fahrer bezeichnet wird, ist meist die Erhebung von Ansprüchen auch durch den Mitversicherten zu sehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0080515Dokumentnummer
JJR_19800117_OGH0002_0070OB00001_8000000_003