RS OGH 1980/1/22 2Ob194/79

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.01.1980
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Norm

ABGB §1311 IIb
StVO §48 Abs5
StVO §91 Abs3
StVO §91 Abs4

Rechtssatz

Aus § 48 Abs 5, 91 Abs 3 und 4 StVO ergibt sich die Absicht des Gesetzgebers, durch Schaffung von gewissen Sturzräumen im Anschluß an die Fahrbahn der Gefahr von Verletzungen bei Verkehrsunfällen durch das Aufprallen von Fahrzeugen, die von der Fahrbahn abgekommen sind, oder von Personen, die aus Fahrzeugen herausgeschleudert wurden, an Gegenstände in unmittelbarer Nähe des Fahrbahnrandes entgegenzuwirken.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 194/79
    Entscheidungstext OGH 22.01.1980 2 Ob 194/79
    Veröff: ZVR 1980/344 S 373

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0027704

Dokumentnummer

JJR_19800122_OGH0002_0020OB00194_7900000_005
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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