Rechtssatz
Wird ein Kraftfahrzeug - Lenker durch einen Anprall an eine Laderampe verletzt, die ohne Bewilligung nach § 82 StVO 1960 ausgestellt wurde, lag die Verhinderung der Verletzung durchaus im Schutzbereich des § 82 StVO.Wird ein Kraftfahrzeug - Lenker durch einen Anprall an eine Laderampe verletzt, die ohne Bewilligung nach Paragraph 82, StVO 1960 ausgestellt wurde, lag die Verhinderung der Verletzung durchaus im Schutzbereich des Paragraph 82, StVO.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Auto Pkw KfzEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0027773Dokumentnummer
JJR_19800122_OGH0002_0020OB00194_7900000_004