RS OGH 2024/12/12 2Ob194/79; 1Ob34/05i; 2Ob56/12t; 2Ob199/24i

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Veröffentlicht am 22.01.1980
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Rechtssatz

Durch die Vorschrift des § 82 StVO 1960 soll im Interesse der Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs nicht nur die Benützung der Fahrbahn (§ 2 Abs 1 Z 2 StVO 1960), sondern auch daran anschließender Teile der Straße (§ 2 Abs 1 Z 1), etwa der Straßenbankette (§ 2 Abs 1 Z 6) zu verkehrsfremden Zwecken eingeschränkt werden.Durch die Vorschrift des Paragraph 82, StVO 1960 soll im Interesse der Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs nicht nur die Benützung der Fahrbahn (Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer 2, StVO 1960), sondern auch daran anschließender Teile der Straße (Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer eins,), etwa der Straßenbankette (Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer 6,) zu verkehrsfremden Zwecken eingeschränkt werden.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 194/79
    Entscheidungstext OGH 22.01.1980 2 Ob 194/79
    Veröff: ZVR 1980/344 S 373
  • RS0027655">1 Ob 34/05i
    Entscheidungstext OGH 12.04.2005 1 Ob 34/05i
    Vgl auch; Beisatz: Unter diesem Gesichtspunkt ist vom Schutzzweck des § 82 StVO die Verhinderung der Verengung der Gehsteigbreite durch verkehrsfremde Benützung des Gehsteigs und aller in diesem Zusammenhang auftretenden Gefahren für die körperliche Sicherheit von Fußgängern umfasst, um deren leichtes, flüssiges und sicheres Vorankommen zu ermöglichen. (T1); Beisatz: Hier: Die Verhinderung von Gefahren, die sich für Passanten allein aus dem allfälligen Umstürzen von am Gehsteig zu Werbezwecken aufgestellten, nicht standsicheren Verkaufsständern ergeben, ist vom Normzweck des §82 StVO hingegen nicht mitumfasst. (T2)
  • RS0027655">2 Ob 56/12t
    Entscheidungstext OGH 24.04.2012 2 Ob 56/12t
    Vgl auch
  • RS0027655">2 Ob 199/24i
    Entscheidungstext OGH Zurückweisung mangels erheblicher Rechtsfrage 12.12.2024 2 Ob 199/24i
    vgl

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0027655

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

03.02.2025
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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