RS OGH 1980/1/23 3Ob558/79

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.01.1980
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Norm

ABGB §358 III
ABGB §1400 C
KWG 1939 §1 Abs2

Rechtssatz

Der Kontoinhaber kann sich des Verfügungsrechtes über das Bankkonto mit Wirkung gegenüber der Bank auch durch Vereinbarung mit Dritten nicht begeben. Er kann nur, wenn ihm die Verwaltung fremder Geldbeträge berufsmäßig obliegt, ein Anderkonto errichten, auf dem Geldbeträge laufend geführt werden, die ( im Innenverhältnis zwischen Kontoinhaber und dritten Personen ) nicht dem Kontoinhaber, sondern dritten Personen gehören.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 558/79
    Entscheidungstext OGH 23.01.1980 3 Ob 558/79
    Veröff: EvBl 1980/162 S 488

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0010505

Dokumentnummer

JJR_19800123_OGH0002_0030OB00558_7900000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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