RS OGH 1980/1/24 13Os12/80

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.01.1980
beobachten
merken

Norm

StGB §166 Abs2

Rechtssatz

Die Privilegierung des § 166 Abs 2 StGB kommt dem außenstehenden Mittäter, der auch nur einen geringen Teil der Diebsbeute (hier: zumindest einige Zigaretten) für sich genommen hat, nicht zugute.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0095034

Dokumentnummer

JJR_19800124_OGH0002_0130OS00012_8000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten