Norm
ABGB §37 ARechtssatz
Ein zwischen einem österreichischen Leihnehmer (Personenkraftwagen) und einem ausländischen Leihgeber im Ausland abgeschlossener Leihvertrag ist nach ausländischem Recht zu beurteilen und zwar selbst dann wenn die Verwendung des Leihgegenstandes überwiegend in Österreich erfolgte.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0045227Dokumentnummer
JJR_19800129_OGH0002_0050OB00765_7900000_003