Norm
ABGB §1284 AeRechtssatz
Einzelne zu gegenseitiger Verstimmung führende Taktlosigkeiten und Lieblosigkeiten oder Streitigkeiten, die nach allgemeiner Lebenserfahrung auch sonst ab und zu in einem Familienverband auftreten können, rechtfertigen das Begehren auf Geldzahlung noch nicht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0022554Dokumentnummer
JJR_19800130_OGH0002_0010OB00503_8000000_003