RS OGH 1980/1/30 1Ob503/80

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.01.1980
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Norm

ABGB §1284 Ae

Rechtssatz

Einzelne zu gegenseitiger Verstimmung führende Taktlosigkeiten und Lieblosigkeiten oder Streitigkeiten, die nach allgemeiner Lebenserfahrung auch sonst ab und zu in einem Familienverband auftreten können, rechtfertigen das Begehren auf Geldzahlung noch nicht.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0022554

Dokumentnummer

JJR_19800130_OGH0002_0010OB00503_8000000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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