RS OGH 2007/12/17 1Ob503/80, 1Ob791/83, 1Ob645/87, 3Ob132/88, 7Ob540/89 (7Ob541/89), 3Ob128/90, 2Ob5

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Veröffentlicht am 30.01.1980
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Rechtssatz

Auch Vereinbarungen über die Beschränkung und den Ausschluss von Rechten sind nach den allgemeinen Regeln für Verträge auszulegen; auch in diesen Fällen ist der Vertrag so zu verstehen, wie er der Übung des redlichen Verkehrs entspricht.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0034121

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

26.11.2010
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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