Rechtssatz
Zu den durch § 10 Abs 1 Krnt KindergartenG und das LG vom 29.02.1972, LGBl 1972/23, über die Anstellungserfordernisse von Kindergärtnerinnen geschützten Interessen gehört auch die Wahrung der körperlichen Sicherheit der in einem Kindergarten untergebrachten Kleinkinder.Zu den durch Paragraph 10, Absatz eins, Krnt KindergartenG und das LG vom 29.02.1972, LGBl 1972/23, über die Anstellungserfordernisse von Kindergärtnerinnen geschützten Interessen gehört auch die Wahrung der körperlichen Sicherheit der in einem Kindergarten untergebrachten Kleinkinder.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0038140Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
13.07.2017