Rechtssatz
Die Eigentumsfreiheitsklage des § 523 ABGB versagt gegen Maßnahmen, die sich im Rahmen des Gemeingebrauches halten.Die Eigentumsfreiheitsklage des Paragraph 523, ABGB versagt gegen Maßnahmen, die sich im Rahmen des Gemeingebrauches halten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0009787Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
12.10.2015