RS OGH 2015/8/19 3Ob642/79, 1Ob713/83, 1Ob24/91, 1Ob625/94, 6Ob370/97y, 1Ob56/03x, 5Ob262/08b, 9Ob22

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Veröffentlicht am 30.01.1980
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Rechtssatz

Die Eigentumsfreiheitsklage des § 523 ABGB versagt gegen Maßnahmen, die sich im Rahmen des Gemeingebrauches halten.Die Eigentumsfreiheitsklage des Paragraph 523, ABGB versagt gegen Maßnahmen, die sich im Rahmen des Gemeingebrauches halten.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0009787

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

12.10.2015
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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