Norm
StVO §12 Abs1 1Rechtssatz
Das Linkseinbiegen hat zu unterbleiben, wenn die bloße Möglichkeit einer Gefährdung oder Behinderung eines anderen, insbesonders eines in Überholstellung befindlichen Verkehrsteilnehmers, gegeben ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0073943Dokumentnummer
JJR_19800131_OGH0002_0080OB00269_7900000_001