RS OGH 1980/1/31 7Ob721/79

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 31.01.1980
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Norm

ABGB §936 II
ABGB §1072

Rechtssatz

Die Zusage des Rechtsvorgängers, unter bestimmten Voraussetzungen ein Anbot zum Abschluß des Mietvertrages abzugeben, ist einfach als eine ihn und seine Rechtsnachfolger bindende Schuldverpflichtung anzusehen, auf deren Erfüllung bei Eintritt der vereinbarten Voraussetzungen geklagt werden kann (Kein Vorvertrag).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0019133

Dokumentnummer

JJR_19800131_OGH0002_0070OB00721_7900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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