RS OGH 1980/2/6 1Ob519/80, 7Ob561/95

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 06.02.1980
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Norm

ABGB §1217
ABGB §1218

Rechtssatz

Nicht jedes Geschäft, das im Zusammenhang mit einer Ehe steht, kann den Ehepakten zugerechnet werden.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 519/80
    Entscheidungstext OGH 06.02.1980 1 Ob 519/80
    Veröff: RZ 1981/47 S 202
  • 7 Ob 561/95
    Entscheidungstext OGH 18.10.1995 7 Ob 561/95
    Vgl auch; Beisatz: Es kommt auf die Absicht der Parteien an, das eheliche Güterrecht, also die vermögensrechtlichen Verhältnisse, die sich als eine Folge der Ehe darstellen, zu ordnen. Der Vertrag muß eine umfassende Regelung der wirtschaftlichen Seite gerade der Ehe darstellen. (T1) Veröff: SZ 68/198

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0022201

Dokumentnummer

JJR_19800206_OGH0002_0010OB00519_8000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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