RS OGH 1980/2/12 5Ob701/79, 4Ob137/15y

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Veröffentlicht am 12.02.1980
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Norm

KO §30
KO §44 Abs2

Rechtssatz

Die Wirksamkeit des Aussonderungsrechtes im Konkurs ist davon abhängig, daß sich die Waren noch in der Konkursmasse befinden. Auf einen allfälligen Verkaufserlös kann das Aussonderungsrecht nur unter den Voraussetzungen des § 44 Abs 2 KO übergehen.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 701/79
    Entscheidungstext OGH 12.02.1980 5 Ob 701/79
    Veröff: JBl 1981,157
  • 4 Ob 137/15y
    Entscheidungstext OGH 15.12.2015 4 Ob 137/15y
    Auch

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0064504

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

18.01.2016
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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