RS OGH 1980/2/14 7Ob7/80, 2Ob231/16h

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.02.1980
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Norm

AKB §10
AKHB §1
EKHG §6
VersVG §158c

Rechtssatz

Umstände, die nicht den Charakter der Fahrt selbst bestimmen, machen eine an sich erlaubte Fahrt nicht zur Schwarzfahrt. Wenn daher jemand, dem ein Personenkraftwagen zur Lenkung überlassen wird, vor Antritt der Rückfahrt Alkohol in größerem Ausmaß zu sich nimmt, wird dies in der Regel zwar als Handlung gegen den Willen des Halters anzusehen sein, hat jedoch mit dem Charakter der Fahrt selbst nichts zu tun.

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 7/80
    Entscheidungstext OGH 14.02.1980 7 Ob 7/80
  • 2 Ob 231/16h
    Entscheidungstext OGH 23.02.2017 2 Ob 231/16h
    Auch

Schlagworte

Auto

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0058377

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

07.04.2017
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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