RS OGH 1980/2/14 7Ob8/80

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Veröffentlicht am 14.02.1980
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Norm

VersVG §39 Abs1

Rechtssatz

Mußte der Adressat im Hinblick auf seinen Prämienverzug mit einer eingeschriebenen Mahnung rechnen, so wird der Zugang dieser Mahnung mit jenem Zeitpunkt fingiert, in welchem er unter gewöhnlichen Umständen erfolgt wäre. Diesfalls genügt schon der Zugang einer Hinterlegungsanzeige betreffend die eingeschriebene Mahnung.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0080652

Dokumentnummer

JJR_19800214_OGH0002_0070OB00008_8000000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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