RS OGH 1980/2/19 4Ob118/79

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Veröffentlicht am 19.02.1980
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Norm

AngG §29 I
KJBG §23 Abs2
  1. AngG Art. 1 § 29 heute
  2. AngG Art. 1 § 29 gültig ab 01.08.1971 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 292/1971
  1. KJBG § 23 heute
  2. KJBG § 23 gültig ab 01.07.2003 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 79/2003

Rechtssatz

Verschulden des Inhabers eines Sex - Shops am vorzeitigen Austritt einer siebzehnjährigen Verkäuferin, dem aus dem Verzeichnis der gemäß § 23 Abs 2 KJBG für Jugendliche verbotenen Betriebe und Arbeiten klar sein mußte, daß eine Beschäftigung in einem Sex - Shop zu einer sittlichen Gefährdung führen kann.Verschulden des Inhabers eines Sex - Shops am vorzeitigen Austritt einer siebzehnjährigen Verkäuferin, dem aus dem Verzeichnis der gemäß Paragraph 23, Absatz 2, KJBG für Jugendliche verbotenen Betriebe und Arbeiten klar sein mußte, daß eine Beschäftigung in einem Sex - Shop zu einer sittlichen Gefährdung führen kann.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 118/79
    Entscheidungstext OGH 19.02.1980 4 Ob 118/79

Schlagworte

SW: Pornoladen, Angestellte, vorzeitige Auflösung, Ende, Beendigung, Schadenersatz, Entschädigung, Ersatzanspruch, Ersatzpflicht, Kinder

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0029191

Dokumentnummer

JJR_19800219_OGH0002_0040OB00118_7900000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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