Norm
ABGB §918 Ib2Rechtssatz
Die Verfolgung der Kaufpreisforderung schließt die Geltendmachung des mit dem Eigentumsvorbehalt vertraglich vereinbarten Rücktrittsrechtes nicht aus und macht eine wirksame Rücktrittserklärung keinesfalls unwirksam.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0018429Dokumentnummer
JJR_19800220_OGH0002_0060OB00760_7900000_005