Rechtssatz
Die entgeltliche Einräumung einer Dienstbarkeit, also eines inhaltlich genau umgrenzten Rechtes, enthält derart dem Kaufvertrag verwandte Elemente, dass auf einen derartigen Vertrag die analoge Anwendung des § 1056 ABGB zulässig und geboten erscheint.Die entgeltliche Einräumung einer Dienstbarkeit, also eines inhaltlich genau umgrenzten Rechtes, enthält derart dem Kaufvertrag verwandte Elemente, dass auf einen derartigen Vertrag die analoge Anwendung des Paragraph 1056, ABGB zulässig und geboten erscheint.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0011692Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
27.02.2013