Norm
ABGB §297aRechtssatz
Die Funktion als Zubehör greift gegenüber dem Liegenschaftseigentümer, der Vorbehaltskäufer ist, nicht durch, weil die Bestimmung als Verkehrsschutznorm aufzufassen ist und danach der Vorbehaltskäufer selbst keinesfalls schutzfähig sein kann.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0009965Dokumentnummer
JJR_19800220_OGH0002_0060OB00760_7900000_002