RS OGH 1987/5/6 8Ob288/79, 2Ob166/80, 2Ob19/81, 8Ob15/87

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Veröffentlicht am 21.02.1980
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Norm

StVO §13 Abs3 III

Rechtssatz

Eines Einweisers hat sich der Lenker dann zu bedienen, wenn ein anderer Verkehrsteilnehmer selbst bei vorschriftgemäßer Fahrweise nur schwer oder überhaupt nicht den Zusammenstoß mit einen für ihn plötzlich auftauchenden Fahrzeug verhindern könnte.

Entscheidungstexte

Schlagworte

SW: Auto

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0073834

Dokumentnummer

JJR_19800221_OGH0002_0080OB00288_7900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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