RS OGH 2023/1/25 8Ob304/79, 8Ob140/80, 8Ob177/80, 8Ob202/83, 2Ob108/83, 2Ob187/83, 8Ob84/87, 3Ob217/

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Veröffentlicht am 21.02.1980
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Rechtssatz

Gegenüber Haftpflichtversicherern abgegebene Abfindungserklärungen sind bei Annahme durch diese als Vergleich im Sinne der Vorschriften der § 1380 ff ABGB zu beurteilen.Gegenüber Haftpflichtversicherern abgegebene Abfindungserklärungen sind bei Annahme durch diese als Vergleich im Sinne der Vorschriften der Paragraph 1380, ff ABGB zu beurteilen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0032483

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

28.02.2023
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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