Rechtssatz
Gegenüber Haftpflichtversicherern abgegebene Abfindungserklärungen sind bei Annahme durch diese als Vergleich im Sinne der Vorschriften der § 1380 ff ABGB zu beurteilen.Gegenüber Haftpflichtversicherern abgegebene Abfindungserklärungen sind bei Annahme durch diese als Vergleich im Sinne der Vorschriften der Paragraph 1380, ff ABGB zu beurteilen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0032483Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
28.02.2023