Norm
GrEStG 1955 §4 Abs1 Z2 litaRechtssatz
Für die Beurteilung einer Wohnstätte als Arbeiterwohnstätte sind die Baukostensätze von Bedeutung, die im Zeitpunkt der Errichtung der Wohnstätte für den mit öffentlichen Mitteln geförderten Wohnbau Geltung haben.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0060959Dokumentnummer
JJR_19800227_OGH0002_0030OB00546_7900000_002