RS OGH 1980/2/28 7Ob764/79

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.02.1980
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Norm

ABGB §161
ABGB §182 Abs2
AußStrG §16 BIII2b
  1. ABGB § 161 heute
  2. ABGB § 161 gültig ab 01.02.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 15/2013
  3. ABGB § 161 gültig von 01.01.2005 bis 31.01.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 58/2004
  4. ABGB § 161 gültig von 01.01.1984 bis 31.12.2004 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 566/1983
  1. ABGB § 182 heute
  2. ABGB § 182 gültig ab 01.02.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 15/2013
  3. ABGB § 182 gültig von 01.07.1960 bis 31.01.2013 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 58/1960

Rechtssatz

Das Gesetz bestimmt weder in § 161 ausdrücklich oder in unbezweifelbarer Klarheit, ob der Eintritt des außer der Ehe geborenen Kindes in die Familie seiner nun verheirateten Eltern im wörtlichen, tatsächlichen Sinn oder als rechtlicher Eintritt in die Familie zu verstehen ist (wahrscheinlich ist letzteres), noch spricht es in der bezeichneten Weise aus, daß eine zwischenweilige Annahme an Kindesstatt der Legitimation durch nachfolgende Eheschließung im Wege stehe.Das Gesetz bestimmt weder in Paragraph 161, ausdrücklich oder in unbezweifelbarer Klarheit, ob der Eintritt des außer der Ehe geborenen Kindes in die Familie seiner nun verheirateten Eltern im wörtlichen, tatsächlichen Sinn oder als rechtlicher Eintritt in die Familie zu verstehen ist (wahrscheinlich ist letzteres), noch spricht es in der bezeichneten Weise aus, daß eine zwischenweilige Annahme an Kindesstatt der Legitimation durch nachfolgende Eheschließung im Wege stehe.

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 764/79
    Entscheidungstext OGH 28.02.1980 7 Ob 764/79

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0086483

Dokumentnummer

JJR_19800228_OGH0002_0070OB00764_7900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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