RS OGH 1980/2/28 7Ob533/80

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Veröffentlicht am 28.02.1980
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Norm

ABGB §934

Rechtssatz

Es ist Erfahrungstatsache, daß bei der Hingabe von Grundstücken auch rein subjektive Bewertungen eine erhebliche Rolle spielen. Tauschen daher Parteien Grundstücke, so haben sie in der Regel für sich eine Bewertung der beiderseitigen Grundstücke oft auch nach subjektiven Gesichtspunkten vorgenommen. Sie werden daher in der Regel eine Anfechtung des Vertrages mit einem Rechtsbehelf, bei dem rein subjektive Momente keinerlei Rolle spielen, ausschließen wollen.

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 533/80
    Entscheidungstext OGH 28.02.1980 7 Ob 533/80

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0018976

Dokumentnummer

JJR_19800228_OGH0002_0070OB00533_8000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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