Norm
ABGB §867Rechtssatz
Auf den Schutz seines Vertrauens auf einen äußeren Tatbestand kann man sich nicht berufen, wenn sich die Beschränkung der Vertretungsmacht des Bürgermeisters schon aus dem Gesetz ergibt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0014715Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
03.10.2022