Norm
EO §331 DRechtssatz
Eine Exekutionsführung nach § 331 EO auf das Anwartschaftsrecht auf den Erwerb des bücherlichen Eigentums an einer Liegenschaft ist möglich.Eine Exekutionsführung nach Paragraph 331, EO auf das Anwartschaftsrecht auf den Erwerb des bücherlichen Eigentums an einer Liegenschaft ist möglich.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0004200Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
28.01.2013