RS OGH 2005/2/17 4Ob32/80, 8ObA124/04z

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Veröffentlicht am 04.03.1980
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Rechtssatz

Sowohl bei einem Arbeitsverhältnis auf bestimmte als auch auf

unbestimmte Zeit sind die Parteien berechtigt, für den Beginn des Arbeitsverhältnisses eine vierzehntägige Probezeit zu vereinbaren.

Entscheidungstexte

Schlagworte

SW: Probearbeitsverhältnis, Probedienstverhältnis, Angestellte, Befristung, unbefristet, Dienstverhältnis auf Probe

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0028228

Dokumentnummer

JJR_19800304_OGH0002_0040OB00032_8000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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