Norm
ABGB §880a CRechtssatz
Beim Vertragsverhältnis zwischen Kreditinstitut und dem Nehmer eines Scheckkarten - Schecks handelt es sich um einen Garantievertrag, welchen der Kontoinhaber und Scheckaussteller als Bevollmächtigter des Kreditinstitutes bei der Scheckübergabe mit dem Schecknehmer durch Vorweis der die Garantiebedingungen enthaltenden Scheckkarte ausdrücklich oder konkludent abschließt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0038597Dokumentnummer
JJR_19800304_OGH0002_0040OB00583_7900000_003