Norm
KO §25 Abs1Rechtssatz
Der Schadenersatzanspruch des gemäß § 25 Abs 1 KO vorzeitig gekündigten Arbeitnehmer entbehrt seit der Aufhebung des zweiten Absatzes dieser Gesetzesstelle durch die Nov 1959 einer Grundlage. Die ersatzlose Aufhebung führt zwingend zur Ablehnung eines derartigen Anspruches.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0064243Dokumentnummer
JJR_19800304_OGH0002_0040OB00039_7900000_002