Norm
ABGB §880a CRechtssatz
Wenn der Schecknehmer eine im Innenverhältnis mißbräuchliche Scheckkartenbenützung durch den Scheckkarteninhaber grob fahrlässig nicht erkennt, so muß seinem formell gegenüber dem die Einlösung garantierenden Kreditinstitut bestehenden vertraglichen Einlösungsanspruch wegen Rechtsmißbrauches der Rechtsschutz versagt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0038292Dokumentnummer
JJR_19800304_OGH0002_0040OB00583_7900000_002