RS OGH 2017/7/18 4Ob600/79, 5Ob196/99f, 10Ob81/16h

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Veröffentlicht am 04.03.1980
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Rechtssatz

Sind das Recht der Nutzung nach dem Inhalt der grundbücherlichen Eintragung und in Übereinstimmung mit dem der Eintragung zugrundeliegenden Erbübereinkommen nicht zugunsten einer bestimmten Person, sondern zugunsten des jeweiligen Eigentümers des herrschenden Gutes einverleibt, so liegt nicht eine persönliche, sondern eine herrschenden Gut dienende Grunddienstbarkeit vor.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0011613

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

29.11.2019
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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