RS OGH 1980/3/4 4Ob583/79

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 04.03.1980
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Norm

ABGB §880a C
ABGB §1324
ABGB §1346 B
SchG Art3
Scheckkartenbedingungen allg

Rechtssatz

Grobe Fahrlässigkeit des Nehmers von fünfzig Scheckkarten - Schecks (S 124000,--), da das Ungewöhnliche des Geschäftes jedenfalls eine dringlichen Anlaß für weitere Nachforschungen ergibt, zumal ein Nachteil für die garantierende Bank in einem solchen Fall als durchaus wahrscheinlich vorhersehbar ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0037859

Dokumentnummer

JJR_19800304_OGH0002_0040OB00583_7900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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