Norm
ABGB §880a CRechtssatz
Grobe Fahrlässigkeit des Nehmers von fünfzig Scheckkarten - Schecks (S 124000,--), da das Ungewöhnliche des Geschäftes jedenfalls eine dringlichen Anlaß für weitere Nachforschungen ergibt, zumal ein Nachteil für die garantierende Bank in einem solchen Fall als durchaus wahrscheinlich vorhersehbar ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0037859Dokumentnummer
JJR_19800304_OGH0002_0040OB00583_7900000_001