RS OGH 1980/3/5 1Ob745/79

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Veröffentlicht am 05.03.1980
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Norm

ABGB §1029 A1
ABGB §1029 B4
HGB §56

Rechtssatz

Welche Geschäfte als "Verkäufe" zu gelten haben, richtet sich nach den Üblichkeiten der Branche. Danach ist etwa zu beurteilen, ob der Angestellte im einzelnen oder im großen, ob er gegen Barzahlung oder auf Kredit verkaufen darf, ob mit Rabatt und anderes mehr. Im Kraftfahrzeughandel ist die Inzahlungnahme eines Gebrauchtwagens beim Verkauf eines Kraftfahrzeuges ein sehr häufiger Vorgang.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 745/79
    Entscheidungstext OGH 05.03.1980 1 Ob 745/79
    Veröff: JBl 1981,203 = EvBl 1980/193 S 581 = SZ 53/37

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0019663

Dokumentnummer

JJR_19800305_OGH0002_0010OB00745_7900000_006
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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