Norm
ABGB §1029 A1Rechtssatz
Welche Geschäfte als "Verkäufe" zu gelten haben, richtet sich nach den Üblichkeiten der Branche. Danach ist etwa zu beurteilen, ob der Angestellte im einzelnen oder im großen, ob er gegen Barzahlung oder auf Kredit verkaufen darf, ob mit Rabatt und anderes mehr. Im Kraftfahrzeughandel ist die Inzahlungnahme eines Gebrauchtwagens beim Verkauf eines Kraftfahrzeuges ein sehr häufiger Vorgang.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0019663Dokumentnummer
JJR_19800305_OGH0002_0010OB00745_7900000_006