RS OGH 1980/3/5 1Ob745/79

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Veröffentlicht am 05.03.1980
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Norm

ABGB §1029 A1
ABGB §1029 B4
HGB §56

Rechtssatz

§ 56 HGB schützt den guten Glauben des Dritten an die durch die Tätigkeit eines Angestellten im Laden oder offenen Warenlager begründete Vertretungsmacht, setzt aber nicht voraus, daß das Geschäft selbst im Laden zustande kommt. Die Vertretungsmacht besteht auch dann, wenn nach vorausgegangenen Verhandlungen im Laden mit dem dort tätigen Angestellten der Vertragsabschluß außerhalb des Geschäftes erfolgt.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 745/79
    Entscheidungstext OGH 05.03.1980 1 Ob 745/79
    Veröff: EvBl 1980/193 S 581 = JBl 1981,203 = SZ 53/37

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0019598

Dokumentnummer

JJR_19800305_OGH0002_0010OB00745_7900000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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