RS OGH 2025/4/29 1Ob538/80; 1Ob512/88; 6Ob607/95; 6Ob128/01v; 3Ob190/03t; 10Ob56/03p; 6Ob194/04d; 1O

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Veröffentlicht am 05.03.1980
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Rechtssatz

Zweifel über eine erfolgte Zession bewirken, daß der Schuldner seinem ursprünglichen Gläubiger mit schuldbefreiender Wirkung zahlen darf.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0032954

Im RIS seit

05.03.1980

Zuletzt aktualisiert am

14.07.2025
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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