Norm
ABGB §1392 ARechtssatz
Die Eignung der Zessionsbenachrichtigung (Factoring - Vertrag) auf den einzelnen Rechnungen des Zedenten in Beziehung auf die Gesamtheit der auch erst künftig zur Entstehung kommenden Forderungen ist zu verneinen, wenn dem Zessionsvermerk nicht entnommen werden kann, daß auch alle in Zukunft entstehenden Forderungen bereits im Voraus abgetreten worden sind.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0032592Dokumentnummer
JJR_19800311_OGH0002_0050OB00755_7900000_001