RS OGH 1980/3/11 2Ob597/79

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Veröffentlicht am 11.03.1980
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Norm

ABGB §901 II1
ABGB §1447 H

Rechtssatz

War die Verfassungsmäßigkeit der Bestimmungen des § 7 Abs 1, 2 und 3. Satz des Tiroler Wohnsiedlungsgesetzes nicht Geschäftsgrundlage des Übergabsvertrages und das gegenständliche Rechtsgeschäft auch nicht Anlaßfall für das diese Bestimmungen aufhebende Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes, so steht die Aufhebung dieser Bestimmung durch den Verfassungsgerichtshof der Gültigkeit dieses Vertrages nicht entgegen.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 597/79
    Entscheidungstext OGH 11.03.1980 2 Ob 597/79

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0017481

Dokumentnummer

JJR_19800311_OGH0002_0020OB00597_7900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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